Strafrecht

Strafrecht

Werden Sie strafrechtlich verfolgt? Kompetente sofortige Hilfe!

Wenn Sie ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sind, wie z. B. Polizei, Steuerfahndung, Zoll oder Staatsanwaltschaft, ist es das Beste, sofort einen anwaltlichen Rat einzuholen.
Sollte die Polizei oder Staatsanwaltschaft Kontakt zu Ihnen aufnehmen, ob telefonisch oder schriftlich, wenden Sie sich sofort an einen Strafverteidiger und machen Sie keine Aussagen.
Eine Vertretung durch den Rechtsanwalt stellt keine Schuldbekenntnis dar, sondern hilft Ihnen, keine falsche Entscheidungen bzw. Handlungen zu tätigen.
Es macht für die Strafverfolgungsbehörde keinen Unterschied, ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Jede Ihrer Handlungen kann entweder einen Straftatverdacht erwecken oder verfestigen.

Wir helfen Ihnen in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B.:

  • Raubstraftaten
  • Drogendelikte
  • Gewaltstraftaten
  • Betrug
  • Terrorismusverfahren
  • Verkehrsstraftaten
  • Sexualstrafrecht
  • Tötungsdelikte
  • Aussagedelikte
  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Urkundenfälschung
  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • Widerstand g. Vollstreckungsbeamte

und weitere Delikte des Straf- und Jugend-strafrechts.

Wir vertreten Sie im ungünstigsten Fall von der Verhaftung bis zur Untersuchungshaft, durch die erstinstanzlichen Verhandungen, über die Berufung, bis zur Revision.

Auch Strafvollstreckungsangelegenheiten können Sie durch uns lösen lassen oder eine Wiederaufnahme Ihres Verfahrens beantragen.