Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Außergerichtliche Schuldenbereinigung oder Insolvenz?

Sie sind verschuldet und brauchen Hilfe, um sich einen Überblick über Ihre Schulden zu verschaffen?
Wir helfen Ihnen innerhalb der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bzw. Sanierungsverfahren, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen.
Sollte ein Gläubiger sich mit Ihren nicht einigen wollen, stellen wir für Sie sofort ohne Verzögerungen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Wir beraten Sie in allen schuldenrechtlichen Fragen, wie z. B.:

  • außergerichtliche Schuldenberenigigung, Sanierungsverfahren
  • Insolvenzeröffnungsverfahren (Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz)
  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Gestaltung eines Vergleichs
  • Stundungsanträge
  • Vertretung bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

Wir vertreten selbstredend auch Gläubiger, deren Forderungen nicht durchgesetzt werden können und melden ebenfalls Ihre Forderungen an.

Wir beraten Sie über Ihre Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken im Zusammenhang einer drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und begleiten Sie ggf. durch die außergerichtliche Schuldenbereinigung bis zum Insolvenzantrag.