Familienrecht

Familienrecht

Emotionale Situation, kompetente Beratung!

Ihre Ehe ist gescheitert und Sie möchten sich von Ihrem Partner trennen! Wenn Sie nicht wissen, was Sie genau beachten müssen, um es schnell und ohne unnötigen Auseinandersetzungen durchzuführen, helfen wir Ihnen.

Durch langjährige Erfahrung im Bereich Familienrecht können wir Sie gezielt und kompetent beraten und vertreten!

Wir helfen Ihnen bei

  • Ehescheidung und Folgesachen
  • Aufhebung der Ehe
  • Kindesunterhalt ehelicher und nichtehelicher Kinder
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung aufgrund Ehescheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • AufenthaItsbestimmungsrecht
  • Hausratsteilung; Zuweisung der ehelichen Wohnung / Haus
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Ehewohnungszuweisung
  • Einstweilige Anordnungsanträge
  • Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung, Abstammung, Adoption
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Internationales und ausländisches Ehe- und Scheidungsrecht
  • Gewaltschutzverfahren
  • Entwurf von Eheverträgen oder Partnerschaftsverträgen
  • usw.

Bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung kann ein auf Sie zugeschnittener Ehevertrag zukünftige Auseinandersetzungen über bezüglich Ihres Vermögens oder des Unterhalts vermeiden.

Im Falle einer Trennung oder Ehescheidung sind als Erstes Fragen zum Scheidungsrecht, GĂĽterrecht, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht unter anderem zu regeln.
Diese Probleme können durch einvernehmliche Regelungen schonend für alle Beteiligten gelöst werden. Mit unserer Beratung konzentrieren wir uns darauf, kostenintensive und lang andauernde gerichtliche Verfahren zu vermeiden, die insbesondere die gemeinsamen Kinder belasten könnten.
Da im Falle einer Ehescheidung Anwaltszwang durch mindestens eine Partei besteht, sollten Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Bei Anträgen auf Ehescheidung sind Trennungszeiten zu beachten. In Härtefällen kann die Scheidung auch eher durchgeführt und ggf. eine Wohnungszuweisung beantragt werden. Auch hierfür gibt es Voraussetzungen, über die wir Sie gerne beraten.

Wir vertreten Sie individuell auf Ihre emotionale Situation bezogen.